Frage des Monats vom Oktober 2013
? Welchen Nutzen hat ein Schwerbehindertenstatus
am Arbeitsplatz?
Juliane Schulz Juliane Schulz, Diplom-Sozialarbeiterin
Epilepsieberatung am Epilepsiezentrum Hessen, Klinik für Neurologie, UKGM Standort Marburg

Bei einer Epilepsieerkrankung wird nicht automatisch der Grad einer Schwerbehinderung mit Aushändigung eines Ausweises (ab 50%) erteilt.
Die Feststellung des Grades einer Behinderung richtet sich immer nach Anfallsart und Häufigkeit, also nach der Belastung im Alltag, die durch die individuelle Anfallssymptomatik hervorgerufen wird.

Somit sollte die Empfehlung einer Beantragung auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt ausgesprochen werden, wenn die tageszeitliche Bindung der Anfälle den beruflichen Arbeitsbereich beeinträchtigt und/oder die konstante Leistungsfähigkeit erschwert wird.

Ein Arbeitnehmer/in, der/die am Arbeitsplatz Anfälle Bewusstseinsverlust hat, ist nicht in Lage seine/ihre Tätigkeit während und nach einem Anfall in vollem Umfang auszuführen.
Auch ist zu überlegen, ob die bisherige Tätigkeit aufgrund von Selbst –und Fremdgefährdung, die durch die Anfallssituation hervorgerufen werden kann, in Anlehnung an die zugrunde liegenden Arbeitssicherheitsbestimmungen, überhaupt weiter ausgeführt werden darf.
In diesen Fällen ist der Schwerbehindertenschutz eine wichtige Grundlage für etwaige Hilfen am Arbeitsplatz.

Allem voran steht der erweiterte Kündigungsschutz; d.h. einem Arbeitnehmer mit einer Epilepsieerkrankung darf ohne Zustimmung des Integrationsamtes keine Kündigung ausgesprochen werden. Stattdessen sollen gemeinsam mit dem Integrationsamt/Integrationsfachdienst, Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützende Maßnahmen überlegt werden, die den Fortbestand der Beschäftigung sichern (z.B. Arbeitsassistenz, Mobilitätshilfen, Umstrukturierung des Arbeitsplatzes).

Darüber hinaus stehen Begünstigungen wie Zusatzurlaub, mögliche Befreiung von Mehrarbeit, Steuervergünstigungen sowie Benennung von Merkzeichen, z.B. kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (abhängig v. Grad der Schwerbehinderung).

Inwieweit eine Beantragung sinnvoll sein kann muss individuell geklärt werden.
Hierbei können die Epilepsieberatungsstellen eine wichtige Unterstützung bei der Bewertung und Formulierung der einschränkenden Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein.

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